Impressum

[accordion class=’accord1′]
[slide name=“Vertretungsberechtigte Personen“]

  • GbR: vertreten durch die Gesellschafter
  • GmbH: vertreten durch die Geschäftsführer
  • GmbH & Co. KG: vertreten durch die Komplementär-GmbH, die ihrerseits vertreten wird durch die Geschäftsführer der GmbH
  • OHG: vertreten durch die Gesellschafter
  • KG: vertreten durch die Komplementäre
  • AG, e.V., e.G.: vertreten durch den Vorstand

[/slide]

[slide name=“Redaktionelle Inhalte“]

Verantwortlich für den Inhalt nach § 55 Abs. 2 RStV:
Name, ladungsfähige Anschrift

[/slide]

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[combo_box title=“Reaktionszeit 60 min.“ url=“http://www.jurpc.de/jurpc/show?id=20130015″ button=“Urteil →“ button_color=“red“]LG Bamberg, Urteil vom 23.11.2012, Az. 1 HK O 29/12.

Auch auf Verkaufsplattformen im Internet muss der Anbieter ein vollständiges, den Anforderungen des § 5 TMG entsprechendes Impressum vorhalten. Die Angabe nur von Anschrift und E-Mail-Adresse reicht jedenfalls nicht.(Ls.)[/combo_box]

[combo_box title=“2 Klicks zum Impressum“ url=“http://www.jurpc.de/jurpc/show?id=20060123″ button=“Urteil →“ button_color=“red“]BGH, Urteil vom 20.07.2006, I ZR 228/03.

  • a. Die Angabe einer Anbieterkennzeichnung bei einem Internetauftritt, die über zwei Links erreichbar ist (hier: die Links "Kontakt" und "Impressum"), kann den Voraussetzungen entsprechen, die an eine leichte Erkennbarkeit und unmittelbare Erreichbarkeit i.S. von § 6 TDG und § 10 Abs. 2 MDStV zu stellen sind.
  • b. Um den Anforderungen des § 312c Abs. 1 Satz 1 BGB an eine klare und verständliche Zurverfügungstellung der Informationen i.S. von § 1 Abs. 1 BGB-InfoV im Internet zu genügen, ist es nicht erforderlich, dass die Angaben auf der Startseite bereitgehalten werden oder im Laufe eines Bestellvorgangs zwangsläufig aufgerufen werden müssen.(Ls.)

 

 

[/combo_box]

Impressumspflicht bei Facebook

LG Frankfurt, Beschluss vom 19.10.2011 – Az.: 3-08 O 136/11
LG Aschaffenburg, Urteil vom 19.08.2011, Az. 2 HK O 54/11